Junge Sozialisten in der SPD

BAföG reicht aus? – Studierenden unter der Armutsgrenze gefällt das nicht!

 

Berlin, den 30.10.2024

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bemessung der BAföG-Grundpauschale 2014/15 nicht gegen die Grundrechte mittelloser Hochschulzugangsberechtigter verstößt. Der Staat hat zwar die, aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete, Aufgabe gleiche Bildungschancen zu fördern. Anscheinend bedeutet dies jedoch keine Verpflichtung, Studierende in Höhe der

Hierzu erklärt Emma Würffel, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen:

“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist fatal und bestätigt nur erneut, dass die finanziellen Probleme von Studierenden weiterhin nicht ernstgenommen werden. Im Durchschnitt sind Studierende 39 Stunden mit dem Studium beschäftigt und müssen nebenbei 15 Stunden arbeiten, denn die BaföG-Pauschale ist mehr als unzureichend. Wenn Studierende für ihr Studium durch die Mehrbelastung länger zum Abschluss brauchen, fallen sie aus dem BAföG-Bezug und haben kaum mehr Chancen, ihr Studium zu beenden. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus!“

Roman Behrends, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen, ergänzt:

“Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil unter anderem mit der Begrenztheit der staatlichen Mittel. Das kritisieren wir zutiefst. In einem Sozialstaat braucht es eine BAföG-Grundpauschale, die ausreichend für die Finanzierung eines Vollzeitstudiums ist. Nur so kann echte Bildungsteilhabe für alle ermöglicht werden. Obwohl das Gericht die Notwendigkeit gerechter Bildungschancen anerkennt, setzt es diese nicht um. Besonders für Nicht-akademiker*innenkinder ist das Urteil frustrierend. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die BAföG-Sätze angemessen erhöht werden!”

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