Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bemessung der BAföG-Grundpauschale 2014/15 nicht gegen die Grundrechte mittelloser Hochschulzugangsberechtigter verstößt. Der Staat hat zwar die, aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete, Aufgabe gleiche Bildungschancen zu fördern. Anscheinend bedeutet dies jedoch keine Verpflichtung, Studierende in Höhe der Grundsicherung zu unterstützen.