Junge Sozialisten in der SPD

Nun auch schwarz auf weiß: Eine Reform der Studienfinanzierung ist überfällig!

17.01.2022

Anlässlich des 22. BAföG-Berichts der Bundesregierung, der heute dem Deutschen Bundestag als Drucksache vorgelegt wurde, erklärt Leo Buddeberg, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen:

„Der nun öffentlich einsehbare 22. BAföG-Bericht der Bundesregierung zeigt es schwarz auf weiß: Die Missstände in der Studienfinanzierung sind gewaltig. Trotz der Anhebung durch die letzte Gesetzesanpassung fallen die Regelsätze des BAföG noch immer viel zu niedrig aus. Das liegt insbesondere an der realitätsfremden Berechnung der Wohnpauschale und an einer vollständig fehlenden Digital- und Lernmittelpauschale. Eines der dramatischsten Probleme des BAföG zeigt sich bei den Gefördertenquoten: Insbesondere in den vergangenen fünf Jahren ist die Anzahl der BAföG-Empfänger*innen gesunken. Dass der Rückgang der Gefördertenzahlen dabei deutlich verlangsamt wurde, wie es der Bericht betont, reicht in keiner Weise aus. Stattdessen muss die Ampel-Koalition etwa durch eine spürbare Erhöhung der Freibeträge sowie die Abschaffung der Altersgrenzen den derzeit kleinen Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitern. Zudem muss Studierenden, durch die Umgestaltung des BAföG hin zu einem rückzahlungsfreien Vollzuschuss, die Sorge vor der Schuldenfalle genommen werde.

Darüber hinaus weisen wir die Behauptung des Berichts klar zurück, dass während der Pandemie ‚flexibel auf die unvorhergesehenen Änderungen der Studienbedingungen reagiert‘ worden sei. Die marginalen Überbrückungshilfen und das Fehlen eines Notfallmechanismus im BAföG haben der fatalen Situation tausender Studierender in keiner Weise Rechnung tragen können. Dem Sparkurs der letzten Jahrzehnte, der sich auch innerhalb des 22. BAföG-Berichts niederschlägt, muss ein zügiges und umfängliches Ende bereitet werden. Es ist erfreulich, dass sich die Ampel-Koalition die grundlegende Reform des BAföG groß auf die Fahne geschrieben hat. Daran wird sie sich messen lassen müssen – im 23. BAföG-Bericht muss eine Kehrtwende zu erkennen sein.“

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