Junge Sozialisten in der SPD

Stoppt die ungleiche Behandlung Stoppt die ungleiche Behandlung von Geflüchteten – keine Abschiebungen für aus der Ukraine geflohene Studierende aus Drittstaaten

31.08.2022

Johanna Liebe aus dem Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen kritisiert das Auslaufen dieser Übergangsregelung:

„Dass Auslaufen der Übergangsregelung bedeutet für geflohene Studierende aus Drittstaaten, dass für sie die gleichen Bedingungen zur Studiumsaufnahme gelten wie für internationale Studierende: Nur wer ein Sperrkonto mit über 10 000€ oder eine Bürgschaft vorweisen kann, darf in Deutschland bleiben und hat eine Chance an einer Hochschule zugelassen zu werden. Allein die Regelung zur Studienaufnahme für internationale Studierende ist keineswegs haltbar und weit von unserem Ideal und jeder Bildungsgerechtigkeit entfernt. Aber dass diese nun auch für aus der Ukraine geflüchtete Studierende aus Drittstaaten gilt und nur eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, um nicht abgeschoben zu werden, ist erschütternd. Eine solidarische Migrations- und Geflüchtetenpolitik sieht anders aus!“

 

Marian Bartz, ebenfalls Bundesvorstandsmitglied, fordert langfristige Maßnahmen für Studierende auf der Flucht: 

„Dass die Situation von Studierenden aus Drittstaaten in der Bundesrepublik prekär ist, kann aufgrund der gegenwärtigen Gesetzgebung nicht verwundern. Die aktuelle Fassung des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) statuiert hohe finanzielle Voraussetzungen in Kombination mit restriktiven Tätigkeitsmöglichkeiten, die an der Realität von den meisten internationalen Studierenden vorbei gehen und im Besonderen Fluchtsituationen nicht hinreichend berücksichtigt. Ein Studienaufenthalt ist so nur schwer möglich, was für den internationalen Wissenschaftsstandort Deutschland unserer Ansicht nach nicht hinnehmbar ist. Auch mit Blick auf die in Zukunft voraussichtlich weiter steigenden Zahlen an flüchtenden Menschen plädieren wir für eine zeitnahe Liberalisierung der Regelungen über die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis sowie der Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 16 AufenthG.“

 

Wir als Juso-Hochschulgruppen verurteilen das Auslaufen der Übergangsregelung für Geflüchtete aus Drittstaaten. Jedoch reichen uns auch keine Übergangsregelungen. Was es braucht, sind solidarische Maßnahmen, die allen Geflüchteten, auch aus Drittstaaten, einen Aufenthaltsstatus und im Falle von geflüchteten Studierenden ein schnelles Fortsetzen des Studiums ermöglichen.

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